Physiotherapie Pönitz

Hilfe-Center
Wie können wir helfen?
Häufig gestellte Fragen
- 01
Alle gesetzlichen Krankenkassen und Privat. Keine Unterschiede zur Beihilfe.
- 02
Ja es wird eine Verordnung des Haus-/Facharzt oder auch Zahnarzt benötigt.
- 03
Ja. Ein Rezept / Verordnung darf nicht älter als 28 Tage alt sein. Ggf. muss das Datum sonst VOR dem ersten Termin vom verordnenden Arzt geändert werden!
- 04
Ja. Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Wichtig: Diesen Betrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung in bar zu entrichten. Andernfalls können wir Ihnen über unsere Abrechnungsfirma eine Rechnung zukommen lassen. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
- 05
Am Ende Ihrer Behandlung erhalten Sie die Honorarnote von uns. Diese begleichen Sie auf dem genannten Konto. Zusätzlich reichen Sie die Rechnung mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und kann daher differentiell zur Rechnungsumme ausfallen.
- 06
Bitte denken Sie an die Verordnung. Ein großes Handtuch wird benötigt, ggf. Hausschuhe, etwas zu Trinken. Operationsberichte, Befunde und Bilder helfen uns ebenfalls bei der Anamnese.
- 07
Wir empfehlen Ihnen, nicht zu bequeme Kleidung bzw. sportliche Kleidung mitzubringen. Zur Behandlung von Knieproblemen sollten Sie eine kurze Hose dabeihaben.
- 08
Laut den gesetzlichen Krankenkassen muss eine Therapieeinheit Krankengymnastik oder Manuelle Therapie von 15 bis 25 Min dauern. Die meisten Einrichtungen - so auch wir - arbeiten im 20-Minuten-Takt, wobei diese Zeit sowohl ggf. das An- und Auskleiden der Patient*in als auch die Dokumentation der Therapie durch den Therapeuten beinhaltet. Dieser Nachweis ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 630 f BGB, vorgeschrieben. Das bedeutet also, dass die eigentliche Behandlungsdauer kürzer ist als der angesetzte Termin. Das Ende der Zeit dient somit Ihrer Therapeut*in zur Berichtverfassung, der Dokumentation und Therapieplanung und ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Behandlung.
- 09
Wir helfen Ihnen, die optimale Übungsdurchführung zu erlernen, was auch wiederholt werden muss. Schnell schleichen sich Ungenauigkeiten ein, die dazu führen, dass man schummelt. Dadurch kann sich der Übungseffekt verringern. Vertrauen Sie daher auf Ihren Therapeuten: Machen Sie eine Übung korrekt, dann dürfen Sie diese auch in Eigenregie zuhause fortsetzen.